Um Ihre maximale Sicherheit gewährleisten zu können sind einige Gegenstände und Stoffe von der Mitnahme auf Czech Airlines-Flügen ausgeschlossen. Die aufgeführten Regelungen können von denen anderer Fluggesellschaften und anderer Länder abweichen. Wir empfehlen sich stets im Vorhinein bei der durchführenden Fluggesellschaft oder auf den Flughäfen Ihrer Reise zu informieren, welche Gegenstände und Stoffe von der Mitnahme am Körper oder im Gepäck ausgeschlossen sind.

In der Kabine verbotene Gegenstände

Diese Gegenstände dürfen weder am Körper noch im Handgepäck transportiert werden:

  • schuss- und Feuerwaffen und sonstige Geräte, die zum Abschießen von Projektilen bestimmt sind,
  • betäubungsgeräte (z.B. Paralyzer, Taser, Schlagstöcke u.ä.),
  • gegenstände mit scharfen Spitzen oder Kanten, Werkzeuge,
  • werkzeuge,
  • sportgeräte oder Zubehör für Kampfsportarten (z.B. Baseball- und Softballschläger, Totschläger etc.) und
  • spielzeugwaffen, deren Aussehen echten Angriffswaffen gleicht (z.B. Pistolen, Granaten u.Ä.)

Die aufgeführten Gegenstände können lediglich im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.

Einfuhrbeschränkung für Produkte tierischen Ursprungs

In Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 206/2009 ist die Einfuhr von Produkten tierischen Ursprungs aus Drittländern eingeschränkt. Machen Sie sich hier mit den Regelungen und Beschränkungen der Einfuhr vertraut.

Im Flugverkehr verbotene Gegenstände

Die Mitnahme der folgenden gefährlichen Gegenstände ist in jeglichem Gepäck untersagt:

  • aktenkoffer oder Koffer mit eingebauter Alarmanlage,
  • sprengstoffe, Feuerwerkskörper und pyrotechnische Stoffe,
  • brennbare Stoffe (Streichhölzer, Feuerzeuge, Schmierstoffe, Alkohol – die Mitnahme alkoholischer Getränke in einer im Einzelhandel erhältlichen Packung ist in Mengen von bis zu 5 Litern pro Person und mit einem Alkoholgehalt zwischen 25 und 70 % erlaubt),
  • komprimierte Gase (brennbare, nicht brennbare oder giftige),
  • ätzende und korrosive Stoffe (Säuren, Laugen, Basen, Bleichmittel),
  • gift- und Reizstoffe,
  • radioaktive Stoffe,
  • magnetische Materialien,
  • quecksilber,
  • akkus oder Nassbatterien mit Flüssigelektrolyt,
  • infektiöse Stoffe und,
  • trockeneis in Mengen von mehr als 2,5 kg.

Die aufgeführten Gegenstände und Stoffe können im Luftverkehr lediglich als frachtsendung und unter Beachtung besonderer Bestimmungen transportiert werden.