Aus Sicherheitsgründen ist die Flüssigkeitsmenge, die im Handgepäck an Bord mitgenommen werden darf, auf Behälter mit einer Höchstfüllmenge von 100 ml begrenzt. An Flughäfen dürfen Sie in Duty-Free-Läden auch Behältnisse mit einer Füllmenge von mehr als 100 ml erwerben. Vergessen Sie aber nicht, dass alle Duty-Free-Einkäufe in die Flüssigkeitsbegrenzung fürs Handgepäck miteingerechnet werden.

An Bord sind im Handgepäck erlaubt:

  • Flüssigkeiten in Behältern mit maximaler Füllmenge von 100 ml. Alle Behälter müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit maximalen Volumen von 1 Liter pro Person verpackt sein.
  • Medikamente, Tropfen oder weitere Flüssigkeiten zur medizinischen Verwendung.
  • Babynahrung oder Spezialnahrung für Reisende mit gesundheitlichen Einschränkungen zur Verwendung während der Reise.
  • Getränke, Parfums und andere Flüssigkeiten, die im Transitbereich gekauft wurden und die mitsamt dem Kaufbeleg, der ihren Erwerb im Duty-Free-Shop nachweist, in einem versiegelten Sicherheitsbeutel verpackt sind.

Wir empfehlen lediglich die für die Dauer des Fluges benötigte Menge Baby- oder Spezialnahrung an Bord mitzuführen. Das Sicherheitspersonal kann Sie um eine Kontrolle durch Verkosten bitten (z.B. bei Babynahrung) oder Sie zur Vorlage eines Herkunftsnachweises der Flüssigkeit (z.B. bei Transport von Insulin ein ärztliches Attest oder Rezept auf ihren Namen) auffordern. Eine größere Menge an Flüssigkeiten kann im aufgegebenen Gepäck befördert werden.

Als Flüssigkeiten gelten:

  • wasser und weitere Getränke, Suppen oder Sirupe,
  • cremes, Lotionen oder Öle,
  • parfums,
  • sprays,
  • gels inklusive Shampoos und Duschgels,
  • unter Druck stehende Behälter inkl. Rasierschaum, Schaumfestiger und weitere Schaumprodukte und Deodorants,
  • substanzen in Form von Pasten, inkl. Zahnpasta,
  • mischprodukte fester und flüssiger Substanzen und,
  • alle anderen Produkte mit ähnlicher Konsistenz.

Duty-Free-Einkäufe an Flughäfen

In den Duty-Free-Läden hinter der Passkontrolle können Sie Getränke, Parfums, Cremes und andere Flüssigkeiten mit einer Füllmenge von mehr als 100 ml pro Packung erwerben. Beim Kauf müssen diese allerdings zusammen mit dem Kaufbeleg in einem versiegelten, transparenten Plastikbeutel verpackt werden. Warten Sie mit dem Öffnen dieses Beutels bis Sie die Sicherheitskontrolle am letzten Umsteigeflughafen Ihrer Reise durchlaufen haben.

Informieren Sie sich im Vorhinein darüber, was an den einzelnen Umsteigeflughäfen Ihrer Reise bezüglich des Transports im Handgepäck erlaubt bzw. verboten ist.

Alle Einkäufe in Duty-Free-Läden an Flughäfen werden in die erlaubte Flüssigkeitsmenge fürs Handgepäck miteingerechnet. handgepäck, das die erlaubte Anzahl, Maße oder Gewicht überschreitet, transportieren wir gegen eine entsprechende gebühr als aufgegebenes Gepäck im Frachtraum des Flugzeugs.