Verreisen mit Tieren
Wir wissen, was für Sie Komfort und Sicherheit für Ihre vierbeinigen Lieblinge bedeutet. Wir haben für Sie nützliche Informationen über die Möglichkeiten und Bedingungen für die Beförderung von Tieren mit den Linien der Czech Airlines zusammengefasst.
Lebende Tiere dürfen nur in Länder transportiert werden, in denen dies die Vorschriften des Ziellandes zulassen und unter den von diesem Land festgelegten Bedingungen. Nähere Informationen erhalten Sie an der Botschaft des betreffenden Landes, ggf. bei der Staatlichen Veterinärverwaltung der Tschechischen Republik.
Die Beförderung von lebenden Tieren ist stets im Voraus zu reservieren. Im Fall, dass das Tier sich in einem schlechten gesundheitlichen Zustand befindet oder wenn in dem Herkunftsland Seuchengefahr besteht, sind wir berechtigt, die Beförderung abzulehnen. Gleichzeitig können wir für die Beförderung oder Genehmigung der verwendeten Transportbox die Zustimmung des Veterinärdienstes einholen.
Weitere Informationen über die Beförderung von Tieren finden Sie in den Beförderungsbedingungen.
Tiere dürfen an Bord der Czech Airlines wie folgt befördert werden:
- zusammen mit Ihnen in der Flugzeugkabine (als Kabinengepäck)
- im Frachtraum als abgefertigtes Gepäck
- im Frachtraum als Ware (Cargo)
Beförderung von Tieren in der Flugzeugkabine
In der Kabine kann nur ein Hund, eine Katze, ein Kaninchen oder ein Chinchilla, unter den folgenden Bedingungen, mit Ihnen reisen:
- das Tier muss in einer speziellen Box untergebracht werden (max. Maße 48 x 32 x 29 cm, max. Gewicht mit dem Tier 8 kg)
- zur Abfertigung erscheinen Sie mindestens 60 Minuten vor dem Start des Flugzeugs
- im Flugzeug dürfen sich höchstens zwei kleine Tiere befinden (jeweils eines in der Economy Class und in der Business Class)
- für die Beförderung Ihres Tieres wird Ihnen eine Gebühr gemäß dem entsprechenden Tarif berechnet
Eine Ausnahme bilden Rettungs- und Polizeihunde im Dienst und Begleithunde für Reisende mit gesundheitlichen Behinderungen. Diese Tiere werden in der Flugzeugkabine vorrangig, ohne Box und kostenlos befördert.
Beförderung im Frachtraum als abgefertigtes Gepäck
Als abgefertigtes Gepäck können Sie im Frachtraum des Flugzeugs einen Hund, eine Katze, ein Kaninchen oder ein Frettchen transportieren (die übrigen Tiere können nur als Ware transportiert werden). Die Tiere werden unter folgenden Bedingungen befördert:
- die Beförderung von Tieren im Frachtraum als abgefertigtes Gepäck ist nur in bestimmte Länder erlaubt
- Ihr Tier muss in einer Box mit einem undurchlässigen Boden und Atmungsöffnungen (max. Maße 125 x 69 x 80 cm) transportiert werden; diese Box kann am Flughafen gekauft werden
- die Box muss mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und einem Telefonkontrakt versehen werden
- die Tiere müssen mit den entsprechenden Dokumenten ausgestattet werden
- für die Beförderung Ihres Tieres wird Ihnen eine Gebühr gemäß den entsprechenden Tarifen berechnet
Das transportierte Tier wird für den Abflug während der Abfertigung Ihres übrigen Gepäcks abgefertigt. Das Flughafenpersonal wird prüfen, ob die Box die Vorschriften erfüllt, ob das Tier genügend Raum in der Box hat und ob die Box mit Futter und Wasser ausgestattet ist und ob Wasser und Futter von außen nachgefüllt werden können. Gleichzeitig wird das Personal die Begleitdokumentation für das Tier und seinen gesundheitlichen Zustand kontrollieren. Anschließend wird das Tier den für die Beladung des Flugzeugs verantwortlichen Mitarbeitern übergeben.
Beförderung im Frachtraum als Ware
Lebende Tiere können im Frachtraum auch als Ware transportiert werden. Mit diesem Bereich befasst sich die Tochtergesellschaft Cargo. Nähere Informationen über diese Art der Beförderung von Tieren finden Sie hier.